Liebe Schülerinnen, liebe Schüler, liebe Eltern,
seit 03. April 2022 gilt die neue Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2.
Im Musikschulbetrieb entfällt die 3G-Regel als Zugangsbeschränkung.
Um Ihre Gesundheit und die unseres Musikschulpersonals zu schützen und den Musikschulbetrieb mit möglichst geringen Unterrichtsausfällen fortsetzen zu können, bitten wir Sie um ein solidarisches Miteinander und daher weiterhin um die Einhaltung der AHA- Regeln in unseren Gebäuden:
Abstand – Hygiene – Alltagsmaske
Ab sofort darf wieder eine Begleitperson pro Familie beim Unterricht dabei sein.
Für den Gruppenunterricht der „Musikzwerge“ gilt dies nur nach vorheriger Absprache.
Bitte beachten Sie, dass Personen mit Covid-19-Symptomen, positiv getestete sowie an Covid-19 erkrankte Personen und Personen denen Quarantäne angeordnet wurde, keinen Zutritt zu den Musikschulgebäuden haben.
Das vollständige Hygienekonzept der Musikschule können Sie hier einsehen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Schulleitung der Musikschule „Heinrich Schütz“
Gera, 25. April 2022